Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen ein End- oder Zwischenurteil
BSG, Beschluß vom 29.05.1991 - Aktenzeichen 4 RA 12/91
DRsp Nr. 1998/7742
Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen ein End- oder Zwischenurteil
1. Durch Beschluß unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter ist über eine Gegenvorstellung gegen ein End- oder Zwischenurteil zu entscheiden.2. Gegen End- oder Zwischenurteile ist eine Gegenvorstellung grundsätzlich unstatthaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]