Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. August 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt Entschädigungsleistungen auf der Grundlage des
Die Klägerin ist im Januar 2007 geboren und lebt seit Februar 2009 in einer Pflegefamilie. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs durch ihren leiblichen Vater wurde nach umfangreichen Ermittlungen gemäß §
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