Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 6. März 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird auf 15 300 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten wegen der Dauer eines Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahrens über einen Entschädigungsanspruch der Kläger nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGG) vom 24.11.2011 (BGBl I 2302).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|