Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger wegen unangemessener Dauer von sechs Monaten des beim Sozialgericht Ulm (zuletzt) unter dem Az.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu fünf Sechsteln und der Beklagte zu einem Sechstel zu tragen.
Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
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