Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 04. Februar 2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.500,00 EUR (in Worten: Zweitausendfünfhundert und 00/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 16. Juli 2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 73 % der Kläger und zu 27 % die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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