Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. März 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Beschädigtenrente und Heilbehandlung nach dem
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