Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. August 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch nicht für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Bewilligung einer Waisenrente nach dem
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