Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 20. Oktober 2021 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Die Klägerin macht in der Hauptsache einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 9177 Euro zuzüglich Prozesszinsen wegen der unangemessenen Dauer eines vor dem
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