Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. September 2022 aufgehoben, soweit es den Klägern jeweils mehr als 2200 Euro zugesprochen hat.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor dem Landessozialgericht tragen die Kläger zu jeweils 3/10 und der Beklagte zu 1/10.
Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Kläger zu jeweils 1/4 und der Beklagte ebenfalls zu 1/4.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 24 500 Euro festgesetzt.
I
Die Kläger begehren Entschädigung wegen unangemessen langer Dauer von fünf vor dem SG Berlin (Ausgangsgericht) zunächst zusammen mit der jeweiligen Hauptsache und danach isoliert geführten Prozesskostenhilfe (PKH)-Verfahren.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|