Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. Oktober 2017 Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt S. beizuordnen, wird abgelehnt.
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Der Kläger begehrt vom Beklagten Entschädigung wegen eines nach seiner Ansicht überlangen Klageverfahrens vor dem SG Konstanz (S
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