Der Antrag der Kläger, ihnen für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Januar 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt M. aus B. beizuordnen, wird abgelehnt.
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