Entschädigung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren; Kriterien für Ausarbeitung, Diktat und Korrektur des Gutachtens
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.10.2012 - Aktenzeichen L 5 SF 64/11 KO
DRsp Nr. 2012/22247
Entschädigung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren; Kriterien für Ausarbeitung, Diktat und Korrektur des Gutachtens
Kriterien für die Höhe der Entschädigung eines medizinischen Sachverständigen insbesondere für Aktenstudium, Ausarbeitung, Diktat und Korrektur des Gutachtens.
1. Kriterien für die Höhe der Entschädigung eines medizinischen Sachverständigen insbesondere für Aktenstudium, Ausarbeitung, Diktat und Korrektur des Gutachtens.
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