Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt. Es wird festgestellt, dass der Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zu den Terminen bei Prof. Dr. H. im September 2011 erloschen ist.
I. In dem beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg anhängig gewesenen Hauptsacheverfahren L 13 R 2169/11 ging es um die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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