Die Entschädigung für den Befundbericht vom 19. Januar 2015 wird auf 28,95 Euro festgesetzt.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
Auf die nach §
Für einen sachverständigen Zeugen gelten die Vorschriften über den Zeugenbeweis einschließlich der Regelungen über deren Entschädigung nach §
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