I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 3.660,00 EUR festgesetzt.
Die Klägerin begehrt Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens S 26 P 6 ... vor dem Sozialgericht Leipzig (
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