BAG - Urteil vom 15.05.1991
4 AZR 543/90
Normen:
WG § 1 (Tarifverträge: Metallindustrie); MTV (Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom 29.2.1988) § 18 ; TV (Tarifvertrag über die Lohn- und Gehaltssicherung für Arbeitnehmer der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom 25.1.1979);
Vorinstanzen:
ArbG Mönchengladbach, vom 29.03.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 134/90
II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf - Urteil vom 18.9.1990 - 16 (4) Sa 809/90 -,

Entgeltsicherung bei betrieblichen und Krankheitsgründen

BAG, Urteil vom 15.05.1991 - Aktenzeichen 4 AZR 543/90

DRsp Nr. 2000/1122

Entgeltsicherung bei betrieblichen und Krankheitsgründen

»Bezieht ein Arbeitnehmer eine auf ein Jahr befristete Entgeltsicherung, weil sein Arbeitsplatz aus betriebsbedingten Gründen weggefallen ist und er auf einen niedriger vergüteten Arbeitsplatz versetzt worden ist, so kann er nach dem Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens nach Ablauf der Entgeltsicherungsfrist nur die Entgeltsicherung nach der niedrigeren Vergütungsgruppe verlangen, wenn er erneut aus personenbedingten Gründen auf einen anderen, noch niedriger einzustufenden Arbeitsplatz versetzt wird.«

Normenkette:

WG § 1 (Tarifverträge: Metallindustrie); MTV (Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom 29.2.1988) § 18 ; TV (Tarifvertrag über die Lohn- und Gehaltssicherung für Arbeitnehmer der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom 25.1.1979);

Tatbestand:

Der am 23. Februar 1935 geborene Kläger ist seit Juni 1968 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit die Tarifverträge für die Arbeitnehmer in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens Anwendung.