LAG Hamm, vom 24.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 1033/22
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit iS.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG bei Unmöglichkeit zur Erbringung der Arbeitsleistung aus rechtlichen Gründen aufgrund einer symptomlos verlaufenden SARS-CoV-2-Infektion; Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung
BAG, Urteil vom 20.03.2024 - Aktenzeichen 5 AZR 234/23
DRsp Nr. 2024/4430
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit iS.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG bei Unmöglichkeit zur Erbringung der Arbeitsleistung aus rechtlichen Gründen aufgrund einer symptomlos verlaufenden SARS-CoV-2-Infektion; Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung
Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit iSv. § 3 Abs. 1EFZG dar. Diese führt zur Arbeitsunfähigkeit, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Arbeitsleistung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt.Orientierungssätze:1. Krankheit iSd. § 3EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand des Arbeitnehmers voraus. Auf die Behandlungsbedürftigkeit kommt es nicht an. Da die SARS-CoV-2-Infektion einen regelwidrigen Körperzustand darstellt, ist sie eine Krankheit iSv. § 3 Abs. 1EFZG(Rn. 11).
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