Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Der 1965 geborene Kläger war seit dem 4. Januar 1993 als Aufzugsmonteur bei der Beklagten beschäftigt. Sein Stundenlohn betrug zuletzt 8,69 Euro bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche.
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