Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 1. Februar 1996 als Auszubildende für den Beruf der Hotelfachfrau beschäftigt. Die Parteien vereinbarten die Anwendung des Manteltarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen - ohne Ostfriesische Nordseeinseln und den ehemaligen Verwaltungsbezirk Oldenburg - vom 28. August 1991 (im folgenden:
"§ 8
Grundsätze der Entgeltzahlung
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