LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.02.2000
15 Sa 112/99
Normen:
EFZG §§ 4 12 ; MTV für die kunststoffverarbeitende Industrie in Baden-Württemberg vom 5. Juli 1989; TVG § 1 ;
Fundstellen:
LAGE § 4 EntgeltfortzG Tarifvertrag Nr 39
Vorinstanzen:
ArbG Pforzheim, vom 17.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 230/99

Entgeltfortzahlung: Belastung des Arbeitszeitkontos durch Krankheitstage

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2000 - Aktenzeichen 15 Sa 112/99

DRsp Nr. 2002/7911

Entgeltfortzahlung: Belastung des Arbeitszeitkontos durch Krankheitstage

Eine nach dem Inkrafttreten des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes getroffene tarifliche Regelung, nach welcher sich die Höhe der Entgeltfortzahlung zwar nach dem Arbeitsentgelt bemißt, welches dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit zusteht, dem Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit einräumt, für jeden entgeltfortzahlungspflichtigen Tag vom Arbeitszeitkonto des erkrankten Arbeitnehmers eine bestimmte Zahl von Stunden in Abzug zu bringen, verstößt gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz in der seit dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung.

Normenkette:

EFZG §§ 4 12 ; MTV für die kunststoffverarbeitende Industrie in Baden-Württemberg vom 5. Juli 1989; TVG § 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt war, vom Arbeitszeitkonto des Klägers 22,5 Stunden in Abzug zu bringen, weil dieser an 15 Tagen arbeitsunfähig krank war.