I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 5. Oktober 2017 -
II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.192,77 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus und dabei über die Frage, ob dem bei der Klägerin versicherten Arbeitnehmer wegen einer Arbeitsunfähigkeit gekündigt worden ist.
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