Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 31. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten, weitere Entgelte des Klägers für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) für die Jahre 1978 bis 1988 in Form jährlicher Jahresendprämien (JEP) festzustellen.
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