Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche.
Das beklagte Bauunternehmen ist Mitglied im Norddeutschen Baugewerbeverband e.V., seit dem 1. Januar 2006 im Rahmen einer "Mitgliedschaft ohne Verbandstarifbindung". Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1991 als Einschaler/Spezialbaufacharbeiter beschäftigt. Er ist Mitglied der IG BauenAgrar-Umwelt.
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