Der Kläger begehrt von der Beklagten die Entfernung eines Abmahnungsschreibens aus seiner Personalakte.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.08.1981 als Schlosser beschäftigt. In der Zeit ab dem 27.09.2002 erteilte ihm die Beklagte eine Vielzahl schriftlicher Abmahnungen. Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist eine Abmahnung vom 15.07.2003, die folgenden Inhalt hat:
"Abmahnung - Nr.: 3
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