Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte.
Der Kläger ist seit mehreren Jahren bei der Beklagten als Bauleiter im Tiefbauamt tätig. Er erhält zur Zeit eine Vergütung nach Vergütungsgruppe III
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wegen viel zu geringer Arbeitsleistungen während des gesamten Jahres 1991 und der ersten Jahreshälfte 1992 (bis August 1992) erteile ich Ihnen eine Abmahnung.
Sie haben im Vergleich mit den anderen Bauleitern, die im Tiefbauamt beschäftigt sind, während des vorgenannten Zeitraums mit Abstand das niedrigste Arbeitspensum erledigt.
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Sie haben seit Beginn des Jahres 1991 über einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren nur sechs Projekte betreut....
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