LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.09.2012
7 Sa 110/12
Normen:
ZPO § 356;
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 08.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4178/09

Entbehrlichkeit der Setzung einer Beibringungsfrist bei Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts eines Zeugen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 110/12

DRsp Nr. 2012/23256

Entbehrlichkeit der Setzung einer Beibringungsfrist bei Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts eines Zeugen

1. Der Setzung einer Beibringungsfrist nach § 356 ZPO bedarf es nicht, wenn ein Zeuge rechtmäßig von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat. Da der Beweisführer keinen Einfluss auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts hat, ist das Beweismittel mangels Behebbarkeit des Hindernisses als ungeeignet zu behandeln (vgl. Zöller, vor § 284 Rn. 10a; § 383 Rn. 7).2. Die ausschließliche Verwertung der in einem anderen Verfahren protokollierten Aussage dieses Zeugen ist unzulässig, wenn auch nur eine Partei die Vernehmung des Zeugen im anhängigen Verfahren beantragt.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 08.12.2011, 5 Ca 4178/09, wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 356;

Tatbestand