Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 20. April 2016 –
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren der deutschen Bauwirtschaft.
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