Der Kläger verlangt von der Beklagten, seiner früheren Arbeitgeberin, eine höhere Betriebsrente. Die Beklagte soll dafür eintreten, daß der Pensions-Sicherungs-Verein als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung seinen Rentenanteil nur aus dem am Insolvenzstichtag (1982) bezogenen Gehalt berechnet und nicht das höhere letzte Gehalt (1985) zugrundelegt.
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