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Der Kläger verlangt Arbeitslosengeld (Alg) für weitere 52 Wochentage.
Der 1933 geborene Kläger war seit 1969 bei der Firma P. & R. (GmbH & Co), Hamburg, beschäftigt, und zwar zuletzt als Finanzprokurist. Am 27. Mai 1982 wurde er in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik verhaftet und im März 1983 vom Militärobergericht in Berlin wegen Spionage zugunsten der Bundesrepublik Deutschland zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Trotz der Inhaftierung zahlte der Arbeitgeber das Gehalt (einschließlich Sozialbeiträge) bis zum 31. Dezember 1982 weiter; das Arbeitsverhältnis wurde dann jedoch zum 31. März 1984 gekündigt.
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