I
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Ausgleichsgeld. Die am 22. Dezember 1941 geborene Klägerin arbeitete seit Mitte 1987 in der Landwirtschaft, zuletzt für die Agrargenossenschaft S. e.G. Im Zeitraum vom 1. November 1991 bis zum 30. November 1996 wurde sie dort als Tierpflegerin im Kälberaufzuchtsstall beschäftigt. Der Arbeitgeber der Klägerin nahm in der Zeit von 1993 bis 1997 an der konjunkturellen Flächenstilllegung nach der Verordnung (
Jahr Gesamtfläche Still.Fläche
1993 1.302,00 97,66
1994 1.278,00 95,67
1995 1.235,00 99,62
1996 1.227,00 127,49
1997 1.220,00 29,11
Zusätzlich beteiligte sich der Betrieb seit 1992 am Kulturlandschaftsprogramm nach der Verordnung (
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