LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.11.2013
L 17 EG 3/12
Normen:
BEEG § 2 Abs. 1 S. 2; EStG § 3 Nr. 1a und Nr. 1c;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 25.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 EG 35/10

ElterngeldMaßgebliches EinkommenKeine Berücksichtigung von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Übergangsgeld

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.11.2013 - Aktenzeichen L 17 EG 3/12

DRsp Nr. 2014/1787

ElterngeldMaßgebliches EinkommenKeine Berücksichtigung von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Übergangsgeld

Steuerfreie Entgeltersatzleistungen wie Kranken- und Übergangsgeld (§ 3 Nr. 1a und c EStG) - werden unabhängig von der sog. "Nähe“ zum regulären Arbeitsentgeltanspruch bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mit zu Grunde gelegt.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. November 2011 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 2 Abs. 1 S. 2; EStG § 3 Nr. 1a und Nr. 1c;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe des der Klägerin gewährten Elterngeldes, insbesondere die Berücksichtigung von im Bemessungszeitraum bezogenem Kranken- und Übergangsgeld.

Die 1968 geborene Klägerin war bei der P gesellschaft mbH beschäftigt (Tarif-Lohn 1.365,55 EUR monatlich) und ist Mutter des 2009 geborenen Kindes B P. Vom 14. August 2009 bis 29. November 2009 bezog sie Mutterschaftsgeld in Höhe von (i.H.v.) kalendertäglich 13,00 EUR.