Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. November 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe des der Klägerin gewährten Elterngeldes, insbesondere die Berücksichtigung von im Bemessungszeitraum bezogenem Kranken- und Übergangsgeld.
Die 1968 geborene Klägerin war bei der P gesellschaft mbH beschäftigt (Tarif-Lohn 1.365,55 EUR monatlich) und ist Mutter des 2009 geborenen Kindes B P. Vom 14. August 2009 bis 29. November 2009 bezog sie Mutterschaftsgeld in Höhe von (i.H.v.) kalendertäglich 13,00 EUR.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|