Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 6. Februar 2008 (
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt der Maßgabe, dass der Beklagte zu 2) aus seinem Einkommen monatliche Raten von 225,00 € zu zahlen hat.
Die Beschwerdegebühr wird auf 25,00 € für den Beklagten zu 2) festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|