I.
Die Klägerin hat am 24.09.2007 zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts München Klage gegen eine fristlose, hilfsweise fristgerecht Kündigung der Beklagten vom 31.08.2007 erhoben und ihre Klage mit einem Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage verbunden.
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