Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 16.01.2013 -
Beschwerdewert: 1.469,65 €.
I. Der Antragsgegner wendet sich gegen einen gegen ihn gerichteten Kostenfestsetzungsbeschluss seines früheren Prozessbevollmächtigten.
Aufgrund dessen Antrag wurden die aufgrund anwaltlicher Tätigkeit zu erstattenden Kosten durch Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 16.01.2013 auf 1.469,65 € nebst Zinsen festgesetzt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|