LAG Düsseldorf, vom 13.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 402/14
ArbG Düsseldorf, vom 14.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 3500/13
Einwand des Rechtsmissbrauchs bei nicht ernsthaften BewerbungenVergleichbare Lage bei unmittelbarer und mittelbarer BenachteiligungErleichterung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess bei Verstoß gegen das BenachteiligungsverbotAnforderungen an Stellenausschreibungen zur Vermeidung von DiskriminierungenParallelentscheidung zu BAG - v. 11.08.2016 - 8 AZR 4/15 - und zu BAG - v. 19.05.2016 - 8 AZR 470/14
BAG, Urteil vom 11.08.2016 - Aktenzeichen 8 AZR 809/14
DRsp Nr. 2017/386
Einwand des Rechtsmissbrauchs bei nicht ernsthaften Bewerbungen"Vergleichbare Lage" bei unmittelbarer und mittelbarer BenachteiligungErleichterung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess bei Verstoß gegen das BenachteiligungsverbotAnforderungen an Stellenausschreibungen zur Vermeidung von DiskriminierungenParallelentscheidung zu BAG - v. 11.08.2016 - 8 AZR 4/15 - und zu BAG - v. 19.05.2016 - 8 AZR 470/14
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