Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juli 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens, ausgenommen die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 4590,50 Euro festgesetzt.
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