Die Verfügungsklägerin verfolgt im vorliegenden Eilverfahren das Ziel, die Beklagte vorläufig daran zu hindern, die Stelle des sog. Netzwerkadministrators endgültig zu besetzen. Diese für Beamte und Angestellte bereitgestellte Stelle ist mit Wirkung vom 01.07. 1997 im Dezernat "Informationstechnik" der Wehrbereichsverwaltung IV geschaffen worden (siehe Bl. 12 - 14 d.A.).
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