Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird abgelehnt.
I. Die Antragstellerin wendet sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Form der Leistungsgewährung durch den Antragsgegner im Rahmen einer Erstausstattung nach der Geburt ihres Kindes und begehrt weitere Leistungen vom Antragsgegner.
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