einstweiliger Rechtsschutz: Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsort - Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.01.1995 - Aktenzeichen 16 Sa Ga 2127/94
DRsp Nr. 2001/15050
einstweiliger Rechtsschutz: Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsort - Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes
Allein eine (hier: unterstellt) unwirksame Anordnung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, künftig die vertraglichen Arbeitsleistungen an einem anderen Arbeitsort zu erbringen, indiziert nicht bereits den für eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsort notwendigen Verfügungsgrund. Vielmehr bedarf es des Vortrages und der Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich herleiten lässt, dass die Weiterbeschäftigung aus ideellen, persönlichkeitsrechtlichen Gründen gerade am bisherigen Arbeitsort dringlich ist.