LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 23.01.1995
16 Sa Ga 2127/94
Normen:
ZPO §§ 935 940 ;
Fundstellen:
ARST 1995, 249
BB 1995, 2276
ZTR 1995, 470

einstweiliger Rechtsschutz: Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsort - Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.01.1995 - Aktenzeichen 16 Sa Ga 2127/94

DRsp Nr. 2001/15050

einstweiliger Rechtsschutz: Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsort - Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes

Allein eine (hier: unterstellt) unwirksame Anordnung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, künftig die vertraglichen Arbeitsleistungen an einem anderen Arbeitsort zu erbringen, indiziert nicht bereits den für eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsort notwendigen Verfügungsgrund. Vielmehr bedarf es des Vortrages und der Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich herleiten lässt, dass die Weiterbeschäftigung aus ideellen, persönlichkeitsrechtlichen Gründen gerade am bisherigen Arbeitsort dringlich ist.

Normenkette:

ZPO §§ 935 940 ;
Fundstellen
ARST 1995, 249
BB 1995, 2276
ZTR 1995, 470