Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 01. Oktober 2012 wird abgeändert und es wird festgestellt, dass die Anfechtungsklagen vom 11. April 2012 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 03. Mai 2011, geändert durch die Bescheide vom 23. Dezember 2011, in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. März 2012 aufschiebende Wirkung haben.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten beider Verfahrenszüge.
Der Streitwert wird auf 6.025,20 EUR festgesetzt.
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