Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 20. März 2008 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 1980,00 EUR festgesetzt.
I. Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Beitragsnachforderungsbescheid aufgrund einer Betriebsprüfung durch die Antragsgegnerin.
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