Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 2. Dezember 2008 abgeändert und Prozesskostenhilfe ab 27.10.2008 bewilligt.
I. Mit Bescheid vom 25.09.2008 bewilligte die Antragsgegnerin (Ag) der Antragstellerin (ASt) für die Zeit vom 01.10.2008 bis 31.12.2008 Arbeitsgeld II in Höhe von 361,90 EUR. Mit weiteren Bescheiden vom selben Tag kürzte sie diese Leistung und ließ sie für den gesamten Zeitraum wegen Pflichtverletzung entfallen. Gegen die letztgenannten Bescheide vom 25.09.2008 legte die ASt am 28.09.2008 Widerspruch ein.
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