SG Stuttgart, vom 20.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 3666/08
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, fehlende Erwerbsfähigkeit ungarischer Staatsangehöriger
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.07.2008 - Aktenzeichen L 7 AS 3031/08 ER-B
DRsp Nr. 2008/20383
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, fehlende Erwerbsfähigkeit ungarischer Staatsangehöriger
Da die Vereinbarkeit des vollständigen Leistungsausschlusses gem. § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II, bzw. § 23 Abs. 3 S. 1 SGB XII für Unionsbürger, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 12 EG zumindest offen ist, kann sich im Rahmen der im Eilverfahren vorzunehmenden Interessen- und Folgenabwägung eine Verpflichtung zur Erbringung einer Mindestversorgung ergeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]