Die Beschwerden des Antragstellers und der Beigeladenen zu 2. gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 12. August 2008 werden zurückgewiesen.
Der Antragsteller und die Beigeladene zu 2. tragen auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1. und zu 3. bis 10., die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auf 87.973,34 Euro festgesetzt.
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