Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 24.07.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|