Die am 15 10.1936 geborene Klägerin ist seit dem 24.09.1973 bei der Beklagten angestellt. Sie arbeitet als technische Lehrerin im Schuldienst auf Teilzeitbasis.
Auf das Beschäftigungsverhältnis finden der
Dem Antrag liegt die zwischen der Stadt Bremerhaven und dem Gesamtpersonalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung "über ein vorzeitiges Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem städtischen Dienst und deren Absicherung" zugrunde.
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