Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. November 2013 - 8 Ga 138/13- unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:
Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, das dem Verfügungskläger unter dem 30. Juni 2013 erteilte Arbeitszeugnis um eine Verhaltensbeurteilung bezüglich des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kunden zu ergänzen.
Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Verfügungskläger zu zwei Drittel und die Verfügungsbeklagte zu einem Drittel zu tragen.
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um die Berichtigung eines Zeugnisses.
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