1. Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, die Verfügungsklägerin zu den bisherigen Bedingungen des Ausbildungsvertrages unverändert bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung in der Sache 1 Ca 2426 a/09 vor dem Arbeitsgericht Kiel, längstens aber bis Fristablauf, weiterzubeschäftigen und auszubilden.
2. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 468,-- EUR festgesetzt.
Die Parteien streiten im Rahmen einer einstweiligen Verfügung um die vorläufige Weiterbeschäftigung und Ausbildung der Verfügungsklägerin bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
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