SG Stuttgart, vom 15.01.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 Ka 6107/96
Einstweilige Anordnung zur Weiterführung der vertragsärztlichen Tätigkeit
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 05.02.1997 - Aktenzeichen L 5 Ka 313/97
DRsp Nr. 2006/23975
Einstweilige Anordnung zur Weiterführung der vertragsärztlichen Tätigkeit
Der Tatbestand der einstweiligen Anordnung erfordert die Prüfung dreier Voraussetzungen, zum einen, ob ein streitiges Rechtsverhältnis, zum anderen, ob ein Anordnungsgrund, und zum dritten, ob ein Anordnungsanspruch gegeben ist (hier: zur Weiterführung der vertragsärztlichen Tätigkeit in einer gekauften Praxis). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]