I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 24. November 2023 für Dezember 2023 bis Januar 2024 aufgehoben und der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz insoweit abgelehnt. Für November 2023 wird die Beschwerde zurückgewiesen.
II. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu einem Sechstel zu erstatten.
I.
Im Streit sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Leistungen) zuletzt noch von November 2023 bis Januar 2024.
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